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Information Rund um Kommunikation und Design

Im täglichen Umgang mit Kunst, Design und Kommunikation treten immer wieder Frage auf, die sich nicht sofort beantworten. In dieser Rubrik finden Sie klärende Worte zu einigen dieser alltäglichen Fragen.



 


Bildqualität

 

Künstlersozialkasse – der große Mythos

Die Künstlersozialkasse ist ein staatliches Organ und regelt die Renten- und Krankenversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten nach dem Solidarprinzip. Sie tritt für den Arbeitgeberanteil der Versicherungen ein und ermöglicht so dem Freischaffenden ganz normal, wie jeder Angestellte, gesetzlich abgesichert zu sein. Geregelt wird das durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Sie profitieren von geringen Overhead-Kosten und einem fairen und, im Gegensatz zu üblichen Agenturleistungen mit dreistelligen Stundensätzen, günstigen Preis. Darüber hinaus wäre die heutige Vielfalt an Designerinnen/Designern wohl nicht gegeben, da, gerade am Anfang der Tätigkeit, ohne die Künstlersozialkasse so mancher nicht überleben würden. In diesem Licht betrachtet ist die für Unternehmer verpflichtende Abgabe von derzeit 4,2% eine durchaus geniale Idee.
Doch ranken sich Unwissen und Fehlinformation um dieses wichtige Thema. Ein paar Fragen hoffe ich nachstehend beantworten zu können.

Ich bin kein Wiederverkäufer von Kreativleistungen, muss ich dann überhaupt an die Künstlersozialkasse zahlen?
In den meisten Fällen schon, allerdings ist, wer gewerblich nur gelegentlich Leistungen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) beauftragt, vom Beitrag befreit.

Ich kann doch jemanden beauftragen der kein Mitglied in der Künstlersozialkasse ist und spare mir somit dem Beitrag.
Ein ganz klares Nein. Es ist nicht Ausschlaggebend, ob der Leistungserbringer Mitglied in der Künstlersozialkasse ist. Entscheidend ist, ob die erbrachten Leistungen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabenpflichtig sind.

Kann ich meinem kreativen Leistungserbrieger dazu auffordern, seine Rechnung um die Höhe der Abgabe an die Künstlersozialkasse zu kürzen?
Auch hier ein ganz klares Nein. Denn das entsprechende Kürzen der Rechnung wäre eine Straftat. Außerdem fließen die geringeren Kosten für Sozialabgaben ja bereits in die Kalkulation mit ein.

Das sind die Antworten zu den Fragen, die mir im täglichen Geschäft am häufigsten begegnen. Natürlich kann ich auf diese Antworten keine Gewähr geben.
Weitere aktuelle Informationen aus erster Hand finden Sie im Internetauftritt der Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de

 


Bildqualität

 

Fotos und Grafiken aus dem Internet

Immer wieder werden mir Bilder oder Grafiken zur Verwendung überlassen, die aus dem Internet stammen und frei zugänglich sind.
Hier treten häufig zwei Probleme auf: Zunächst sind die Bildgrößen oft zu gering, sodass die Grafiken für das Projekt oft schon aus technischer Sicht nicht geeignet sind. Weitaus häufiger trifft allerdings der Umstand zu, das für die geplante Verwendung keine Rechte vorhanden sind. Das kann durchaus schon einmal zu vierstelligen Strafgebühren führen. Wenn nicht eindeutig klar ist, dass das Recht zur Veröffentlichung vorliegt, ist es besser, auf dieses Motiv zu verzichten.
Oft geschieht dieses aus Budget-Gründen. Hier bietet das Internet aber durchaus Möglichkeiten. Es gibt einige Bilddatenbanken, die hochwertige Fotos kostenlos für unterschiedliche Verwendungen anbieten. Allerdings ist es zumeist so, dass das Motiv, was für das Vorhaben ideal wäre, nicht zu finden ist.
Letztlich empfiehlt sich die Anfertigung von Fotos nach eigenen Vorgaben, um dem Kommunikationszweck auch ideal gerecht zu werden.